Pilzkontrolle

Während der Hauptpilzsaison in den Monaten August bis Oktober kann die unentgeltliche Pilzkontrolle zu folgenden Zeiten in Anspruch genommen werden:

Samstag und Sonntag, jeweils von 17.00-18.00 Uhr

Von Montag bis Freitag und ausserhalb der Hauptsaison nach telefonischer Vereinbarung.

Bitte beachten Sie:
Vom 1. bis und mit 10. Tag jeden Monats dürfen im Kanton Zürich keine Pilze gesammelt werden. Die Pilzkontrolle kann daher während dieser Zeit nur auf telefonische Voranmedung beansprucht werden In Natur- und Pflanzenschutzgebieten ist das Pilzesammeln nicht gestattet. Bitte nicht wahllos vorgehen - Raubbau schadet unseren Wäldern. Pro Person und Tag darf höchsten 1 kg Pilze gesammelt werden.

Die Pilzkontrolle ist dem Sicherheitsvorstand unterstellt.