Einbürgerung von Schweizer/innen
Schweizerinnen und Schweizer haben die Möglichkeit nach zweijährigem ununterbrochenem Wohnsitz in der Gemeinde das Bürgerrecht von Ottenbach zu erwerben.
Gesuchseingabe
Für einen Antrag zur Aufnahme ins Bürgerrecht von Ottenbach ZH muss ein schriftliches Gesuch an den Gemeinderat Ottenbach gestellt werden.
Wir bitten Sie, dem Schreiben die folgenden Unterlagen beizulegen:
- Personenstandsausweis bei ledigen Personen ohne Nachkommen
- Familienschein oder -ausweis bei verheirateten, geschiedenen, getrennt lebenden oder ledigen Personen mit Nachkommen (nicht Familienbüchlein)
- Scheidungs- oder Trennungsurteil bei geschiedenen oder gerichtlich getrennten Personen, die mit ihren unmündigen Kindern eingebürgert werden wollen
- Betreibungsregisterauszug
- Strafregisterauszug
- Bürgerrechtsregelung (Formular)
Verfahren
Nach Vorprüfung der eingereichten Unterlagen durch die Gemeindekanzlei wird das Gesuch dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die gesuchstellende Person wird anschliessend mittels Auszugs aus dem Sitzungsprotokoll über den Entscheid informiert.
Dauer des Verfahrens
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab (zirka 3 Monate).
Dokument Bürgerrechtsregelung.pdf (pdf, 20.7 kB