Ordentliche Einbürgerung
Das Schweizer Bürgerrecht kann von ausländischen Staatsangehörigen durch die ordentliche Einbürgerung erworben werden. Voraussetzung dafür ist Wohnsitz in der Schweiz während insgesamt 10 Jahren, wovon Sie 3 davon in den letzten 5 Jahren vor Gesuchseinreichung in der Schweiz gelebt haben müssen. Die Wohnsitzanforderung der Gemeinde Ottenbach beträgt 2 Jahre. Im Weiteren ist die Eingliederung in die Schweizerischen Verhältnisse sowie die Vertrautheit mit den Schweizer Lebensgewohnheiten und Sitten erforderlich.
Bei der ordentlichen Einbürgerung müssen eine Deutsch- und Grundlagenprüfung absolviert oder entsprechende Nachweise erfüllt werden. Danach erfolgt ein Einbürgerungsgespräch in der Gemeindeverwaltung.
Erleichterte Einbürgerung
Ausländische Ehepartner einer Schweizerin/eines Schweizers können erleichtert eingebürgert werden. Voraussetzung sind insgesamt 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon Sie 1 Jahr unmittelbar vor Gesuchseinreichung in der Schweiz gelebt haben müssen. Ausserdem ist eine mindestens 3-jährige Ehedauer sowie die Integration in die hiesigen Verhältnisse erforderlich.
Bezug der Gesuchsunterlagen
Die Gesuchsunterlagen sind auf der Gemeindeverwaltung erhältlich oder können hier heruntergeladen werden. Ab April 2022 steht Ihnen die Möglichkeit der eEinbürgerung zur Verfügung. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.
Dauer des Verfahrens
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.