Der Tod stellt die Familienangehörigen und Bekannten vor nicht alltägliche Fragen und Herausforderungen. Ob Sie selbst den Verlust eines Ihnen nahestehenden Menschen beklagen oder ob Sie vorsorgliche Massnahmen treffen möchten, z. B. einen Bestattungswunsch verfassen, wir helfen Ihnen gerne sich in den organisatorischen Bereichen zurechtzufinden.
Wir beraten Sie gerne und stehen für weitere Auskünfte zur Verfügung. Sie erreichen uns über die oben aufgeführten Kontaktangaben. Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Besprechungstermin.
Ein Todesfall ist innert zwei Tagen dem Bestattungsamt des Wohnorts des Verstorbenen zu melden. Die Meldung erfolgt persönlich durch die Angehörigen (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Verwandte).
Bei Todesfälle ausserhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Bossardt Bestattungen AG (044 710 99 70).
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Gespräch mit:
- Ärztliche Todesbescheiniung (falls nicht im Spital gestorben)
- Familienbüchlein (falls vorhanden)
- Schriftenempfangsschein
- Pass, Ausländerausweis, Geburts- und Eheschein (nur für ausländische Staatsangehörige)
Was ist bei einem Todesfall zu tun?
Todesfall in der Gemeinde/Zuhause:
Arzt benachrichtigen (Behandelner Arzt, Hausarzt oder Nofallarzt).
Todesfall im Spital/Heim:
Die Spital- und Heimverwaltung erledigt die notwendigen, ärztlichen Formalitätien.
Todesfall infolge Unfall/Suizid:
Polizei benachrichtigen.
Die Polizei muss bei tödlichen Verkehrs-, Areits-, Haushaltsunfällen und bei Leichenauffindung beigezogen werden.