Adressauskunft

Die Adressauskünfte richten sich nach folgenden Bestimmungen:

  • Die Einwohnerkontrolle gibt einer privaten Person oder Organisation im Einzelfall auf Gesuch ohne Einschränkung Name, Vorname, Adresse, Datum von Zu- und Wegzug einer Person bekannt.
  • Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort einer Person werden bekannt gegeben, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.

Auskünfte werden bei persönlicher Vorsprache oder auf schriftliches Gesuch (Brief, E-Mail) hin erteilt. Telefonisch können an Private keine Auskünfte erteilt werden.



Auskünfte aus dem Einwohnerregister gemäss Gesetz über die Informationen und den Datenschutz (IDG).

  • voraussetzungslose Auskünfte Fr. 15.00
  • wenn berechtigtes Interesse vorausgesetzt wird Fr. 30.00
  • wenn besonders schützenswertes Interesse vorausgesetzt wird Fr. 40.00

Preis gemäss kantonaler Gebührenverordnung

Datenschutz:
Die Einwohnerkontrolle untersteht als öffentliches Organ, das Daten über Personen bearbeitet, den eidgenössischen und kantonalen Datenschutzbestimmungen.