Die Adressauskünfte richten sich nach folgenden Bestimmungen:
- Die Einwohnerkontrolle gibt einer privaten Person oder Organisation im Einzelfall auf Gesuch ohne Einschränkung Name, Vorname, Adresse, Datum von Zu- und Wegzug einer Person bekannt.
- Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort einer Person werden bekannt gegeben, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.
Auskünfte werden bei persönlicher Vorsprache oder auf schriftliches Gesuch (Brief, E-Mail) hin erteilt. Telefonisch können an Private keine Auskünfte erteilt werden.
Auskünfte aus dem Einwohnerregister gemäss Gesetz über die Informationen und den Datenschutz (IDG).
- voraussetzungslose Auskünfte Fr. 15.00
- wenn berechtigtes Interesse vorausgesetzt wird Fr. 30.00
- wenn besonders schützenswertes Interesse vorausgesetzt wird Fr. 40.00
Preis gemäss kantonaler Gebührenverordnung
Datenschutz:Die Einwohnerkontrolle untersteht als öffentliches Organ, das Daten über Personen bearbeitet, den eidgenössischen und kantonalen Datenschutzbestimmungen.