Die nächste (ausserordentliche) Gemeindeversammlung findet bei Bedarf am 3. April 2025 statt.
Anträge des Gemeinderats Ottenbach
- Allfällige Anträge werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die ihren Wohnsitz in Ottenbach haben und zum Zeitpunkt der Abstimmung mindestens 18 Jahre alt sind. Den Stimmberechtigten wird im Sinne von § 9 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte auf Verlangen Auskunft über die Stimmberechtigung einer Person erteilt.
Nicht stimmberechtigte Personen sind zum Besuch der Gemeindeversammlung freundlich eingeladen, für sie stehen besondere Plätze bereit.
Gemeinderat Ottenbach