Abstimmungstermine 2024 (Eidgenössische und kantonale Abstimmungstermine)
- 3. März 2024
- 9. Juni 2024
- 22. September 2024
- 24. November 2024
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die ihren Wohnsitz in Ottenbach haben und zum Zeitpunkt der Abstimmung mindestens 18 Jahre alt sind.
Zustellung Stimmunterlagen
Stimmberechtigte in der Schweiz erhalten ihre Stimmunterlagen frühestens vier und spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin.
Sie haben keine Wahlunterlagen erhalten?
Sollten Sie drei Wochen vor der Abstimmung Ihre Unterlagen nicht oder nur unvollständig erhalten haben, melden Sie sich unverzüglich bei der Gemeinde Ottenbach, Abteilung Einwohnerkontrolle.
Nachbezug bei Umzug
Wenn Sie in den letzten vier Wochen vor einem Urnengang Ihren Wohnsitz wechseln und bestätigen, dass Sie Ihre Unterlagen noch nicht erhalten haben, können Sie die Stimmunterlagen am neuen Wohnsitz nachbeziehen.
Möglichkeiten der Stimmabgabe
Brieflich
- Füllen Sie die Wahl- und Stimmzettel aus und legen Sie diese in das Stimmzettelkuvert mit den Löchern.
- Verschliessen Sie dieses. Vergewissern Sie sich, dass die briefliche Stimmabgabe zeitlich noch möglich ist. Das letztmögliche Datum für die Aufgabe bei der Post finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. Falls es bereits zu spät ist, können Sie Ihr Antwortkuvert direkt in den Gemeindebriefkasten werfen oder an der Urne abstimmen.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, sodass die Adresse der Gemeinde im Sichtfenster lesbar ist.
- Verschliessen Sie das bereits vorfrankierte Antwortkuvert und werfen Sie es in einen Briefkasten der Post oder der Gemeindeverwaltung. Für die persönliche Stimmabgabe an der Urne das Antwortkuvert bitte nicht verschliessen.
Urne
Sie können Ihre Stimme auch direkt an der Urne abgeben. Das ist am Abstimmungssonntag, aber auch vorzeitig möglich. Informationen zum Standort und zu den Öffnungszeiten der Urne finden Sie auf Ihrem Stimmrechtsausweis.
Vertretung
Sie können sich an der Urne vertreten lassen. Dies müssen Sie auf dem Stimmrechtsausweis vermerken und diesen unterschreiben. Eine stimmberechtigte Person kann dann maximal zwei Personen vertreten.
Resultate
Bitte beachten Sie, dass auf der Website der Gemeinde Ottenbach unter Aktuelles jeweils nur die Gemeinderesultate veröffentlicht werden. Die gesamten Resultate des Kantons und des Bundes finden Sie hier. Die Resultate von kommunalen Abstimmungen/Wahlen finden Sie unter Aktuelles.