Vogelgrippe: Kontroll- und Beobachtungsgebiete

Die Beobachtungs- und Kontrollgebiete entlang von Seen und Flüssen im Mittelland werden per 31. März 2022 aufgehoben. Nach wie vor gilt es aber, tote Wildvögeln nicht zu berühren.

31. März 2022

In einer Hobby-Geflügelhaltung in der Gemeinde Hüntwangen ist Ende November das Vogelgrippe-Virus H5N1 festgestellt worden. Um den Seuchenherd wurde eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet. Diese konnte per 27. Dezember 2021 aufgehoben werden.

Da der Ausbruch in Hüntwangen wohl auf infizierte Wildvögel zurückgeht, hat der Bund entlang von Seen und Flüssen im Mittelland Kontroll- und Beobachtungsgebiete bestimmt, um weitere Einträge in Geflügelhaltungen zu verhindern. Das Kontrollgebiet umfasst einen 1 km breiten Uferstreifen, das Beobachtungsgebiet einen 3 km breiten Uferstreifen. Im Kanton Zürich sind davon diese Gewässer betroffen: Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee, Rhein, Limmat, Reuss.

Im Rhein bei Schaffhausen ist eine tote Möwe positiv auf das Vogelgrippevirus H5N1 getestet worden. Vor ein paar Tage sind zudem ein an der Vogelgrippe verstorbener wilder Graureiher und ein Pelikan im Tierpark Dählhölzli gefunden worden. Bund und Kantone sind deshalb übereingekommen, die Kontroll- und Beobachtungsgebiete entlang der Seen und Flüsse im Mittelland bis zum 31. März 2022 zu verlängern. Die in den Gebieten geltenden Massnahmen bleiben somit ebenfalls bis Ende März 2022 bestehen.

Die Massnahmen waren wirksam. Durch die strikte Abschirmung des Hausgeflügels vor Wildvögeln konnten weitere Vogelgrippe-Ausbrüche in Geflügelhaltungen verhindert werden. Somit werden die Beobachtungs- und Kontrollgebiete entlang von Seen und Flüssen im Mittelland per 31. März 2022 aufgehoben. Nach wie vor gilt es aber, tote Wildvögeln nicht zu berühren.

Detaillierte Informationen finden Sie unter zh.ch/vogelgrippe.