Öffentliche Auflage Eignungsgebiete Windenergie

Anfangs Juli 2024 hat die Baudirektion die Richtplanteilrevision Energie in die Anhörung und öffentliche Auflage gegeben. Diese enthält die Eignungsgebiete für Windenergieanlagen (Eignungsgebiet Nr. 37 befindet sich in Ottenbach). Gleichzeitig gab sie auch die Änderung des kantonalen Energiegesetzes zur Verfahrensbe-schleunigung in die Vernehmlassung.

08. Juli 2024

Öffentliche Auflage Richtplanvorlage
Bis zum 31. Oktober 2024 können sich Privatpersonen, aber auch Gemeinden, Organisationen, politische Akteure etc. zur Gesamtüberarbeitung des Richtplankapitels Energie äussern: zh.ch/richtplan > öffentliche Auflagen

Vernehmlassung Kantonales Energiegesetz
Ebenfalls bis zum 31. Oktober 2024 können sich Privatpersonen, Gemeinden, Organisationen, politische Akteure etc. zur Änderung des kantonalen Energiegesetzes äussern: zh.ch/vernehmlassungen, Stichwort «Plangenehmigung»

Feedbackveranstaltungen für die Bevölkerung in den Regionen
An regionalen Feedbackveranstaltungen können sich Bürgerinnen und Bürger über die in ihrer Region geplanten Richtplaneinträge sowie die Gesetzesvorlage zur Beschleunigung der Verfahren und zum Einbezug der Regionen ins Bild setzen lassen und sich dazu äussern. Die Veranstaltungen sind Teil der öffentlichen Anhörung.

Samstag, 31. August 2024, 09.00-12.15 Uhr, in der Region Knonaueramt

Für die regionalen Feedbackveranstaltungen ist eine Anmeldung unter zh.ch/windenergie erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.

Weitere Informationen rund um das Thema Windenergie im Kanton Zürich finden Sie unter www.zh.ch/windenergie

Der Gemeinderat prüft die Potentialgebiete in Ottenbach sorgfältig und genau und informiert die Bevölkerung laufend über die weiteren Schritte.

Ihr Gemeinderat Ottenbach