03. April 2023
Die Projektunterlagen liegen in der Gemeindeverwaltung Ottenbach zur Einsicht auf. Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.
Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.
Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, in schriftlicher Form an die Gemeinde Ottenbach, zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich einzureichen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 02.05.2023
Strassenbau-Planauflagen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.
Kontaktstelle
Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich