Der Gemeinderat hat am 18. November 2024 den Gebührentarif der Politischen Gemeinde Ottenbach genehmigt und per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.
27. November 2024
Der Beschluss und der Gebührentarif sind der Publikation unter www.amtliche-nachrichten.ch angehängt und liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Ottenbach, Affolternstrasse 3, 8913 Ottenbach, zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
22. November 2024
Gemeinderat Ottenbach