20. Dezember 2021
Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 bis 2026 auf den 27. März 2022 (Urnenwahl) festgesetzt.
Folgende Behörden sind dann zu wählen:
- 6 Mitglieder und das Präsidium des Gemeinderates *)
- 5 Mitglieder und das Präsidium der Primarschulpflege *)
- 5 Mitglieder und das Präsidium der Rechnungsprüfungskommission
*) Das Präsidium der Primarschulpflege ist das 6. Mitglied des Gemeinderates und wird im Rahmen der Wahl der Primarschulpflege gewählt.
In Anwendung von Art. 4 der Gemeindeordnung vom 17. November 2019 sowie § 48 ff des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) sind die Wahlvorschläge schriftlich bis spätestens am Mittwoch, 5. Januar 2022 bei der Gemeindeverwaltung Ottenbach, Affolternstrasse 3, 8913 Ottenbach, einzureichen.
Die massgebende Publikation samt den Formularen und weiteren Hinweisen finden Sie unter: